Wenn ein Aufzug doch mal defekt ist, kann dies nicht nur ärgerlich sein, sondern besonders für Nutzer mit Gehbehinderungen, für Eltern mit Kinderwagen, oder für ältere Menschen zum echten Problem werden. Schnell stellt sich die Frage: Wie lange darf ein Aufzug außer Betrieb sein?
Aufzugausfall: Die rechtliche Grundlage in Deutschland
Gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Vermieter verpflichtet “dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.” Dies bedeutet, dass ein Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet ist, vorhandene Aufzugsanlagen während der Mietzeit regelmäßig zu warten und dafür zu sorgen, dass diese normal genutzt werden können. Hinzu kommt, dass auch eine regelmäßige Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden muss (Warum eine Wiederkehrende Prüfung für Aufzüge Pflicht ist) ausfallen, so hat ein Mieter das Recht auf Mangelbeseitigung. Wichtig ist es jedoch festzuhalten, dass es hierbei die Pflicht des Mieters ist, den Vermieter über Mietmängel zu informieren (siehe BGB §536c). Eine Mängelanzeige sollte folgende Punkte beinhalten:
- Um welches Gebäude es sich handelt (Anschrift)
- Eine genau Beschreibung des Mietmangels:
Der Aufzugsdefekt sollte so präzise wie möglich beschrieben werden: Funktioniert der Fahrstuhl Aufzug überhaupt nicht mehr, oder liegt nur eine zeitweise Störung vor? - Festlegung einer angemessenen Frist zur Reparatur: In der Regel wird eine Frist von zwei bis drei Wochen als angemessen angesehen. Diese kann jedoch, je nach den Umständen, in besonderen Fällen verkürzt oder verlängert werden.
Sollte eine Aufzugsanlage also tatsächlich einmal ausfallen, ist es wichtig, eine zeitnahe und professionelle Aufzug Reparatur zu gewährleisten.
Was ist eine angemessene Frist für eine Aufzugsreparatur?
Fällt ein Aufzug aus, sind Profis gefordert. Im Notfall erreichen Sie unseren Aufzugsnotdienst deutschlandweit unter 0800 365 7 24 0. . Anrufe aus Deutschland sind kostenlos und wir sind 24/7 erreichbar. Doch wie lange darf ein Aufzug defekt sein, bevor Mieter zum Beispiel Mietminderung geltend machen können? Während in vielen Fällen ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen als zumutbar betrachtet wird, kommt es letztendlich immer auf den Einzelfall an. Im Jahr 2007 zum Beispiel hat das Amtsgericht Berlin-Mitte einem Mieter, der in der 6. Etage wohnte und dessen Lift für circa zwei Wochen defekt war, eine Minderung der Bruttomiete von 15% zugesprochen (Quellenverweis).
Die Zumutbarkeit hängt daher immer von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Stockwerke oder einer bestehenden Gehbehinderung eines Nutzers.
Ein gehbehinderter Mieter, der in einem oberen Stockwerk wohnt, kann unter Umständen andere Ansprüche geltend machen als ein körperlich nicht beeinträchtigter Nachbar, der in einem unteren Stockwerk wohnt.
Als Hauseigentümer sollten Sie generell beachten, dass umfangreiche Arbeiten und Aufzug Modernisierungen Mietern vorzeitig mitgeteilt werden sollten.
Regelmäßige Aufzugswartung: Der effektivste Weg zur Vermeidung langer Ausfallzeiten
Im Idealfall sollten längere Ausfälle von Aufzügen möglichst vermieden werden.
Dies lässt sich am besten durch eine regelmäßige und professionelle Aufzugswartung erreichen. TK Elevator ist dafür bestens aufgestellt. In Deutschland verfügen wir über ein flächendeckendes Netz von Service-Niederlassungen und damit über einen direkten Ansprechpartner ganz in Ihrer Nähe! Unser Angebot umfasst die regelmäßige Wartung bestehender Aufzugsanlagen aller Hersteller - mit Original-Ersatzteilen und zu fairen Konditionen.
Wenn Sie wissen möchten, wie wir Sie unterstützen können, wenden Sie sich an unser Serviceteam in Ihrer Nähe!