Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
In Deutschland ist eine zweijährig wiederkehrende „Große Hauptprüfung” für Aufzugsanlagen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie zum Beispiel die DEKRA oder den TÜV gesetzlich vorgeschrieben (Gesetzliche Anforderungen an die Wartung von Aufzügen). In dieser wiederkehrenden Hauptprüfung werden sowohl die Sicherheitseinrichtungen der Aufzugsanlagen, als auch das Fahrverhalten überprüft. Im Abschluss der Prüfung wird im Fahrkorb eine Prüfplakette angebracht, die anzeigt, welche zugelassene Überwachungsstelle die Prüfung durchgeführt hat und wann die nächste wiederkehrende Prüfung stattfinden muss. Für bestimmte Anlagen, wie zum Beispiel Personenaufzüge, die im öffentlichen Bereich eingesetzt werden, ist im Jahr zwischen den Hauptprüfungen eine weitere Zwischenprüfung durch eine ZÜS vorgeschrieben. Diese Aufzüge werden also nach dem Rotationsprinzip abwechselnd jährich einer Hauptprüfung oder einer Zwischenprüfung unterzogen. Darüber hinaus müssen Aufzugsanlagen auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Umbauten und Aufzugsmodernisierungen erneut geprüft werden (Sechs Warnzeichen dass Ihre Aufzüge modernisiert werden müssen).
Müssen alle Aufzüge vom TÜV oder DEKRA geprüft werden?
In Deutschland sind alle Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als „überwachungsbedürftige Anlagen” definiert und müssen daher regelmäßig geprüft werden. Diese Definition umfasst Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Bauaufzüge und andere gebräuchliche Aufzugsarten. Ausgenommen sind Treppenlifte und Behindertenhebebühnen mit einer Fallhöhe von weniger als drei Metern.
Bei Güteraufzügen, die nur zum Warentransport verwendet werden, ist die Aufzugsgeschwindigkeit entscheidend: Gemäß der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments sind „Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s” von der Regelung ausgenommen. Langsamere Güteraufzüge müssen also nicht regelmäßig geprüft werden, schnelle Modelle hingegen schon. Generell, sind alle Anlagen prüfpflichtig, auf die eines dieser drei Kriterien zutrifft:
- Sie dienen der Personenbeförderung
- Sie dienen der kombinierten Beförderung von Personen und Gütern
- Sie dienen ausschließlich der Beförderung von Gütern und fahren mit einer Geschwindigkeit von 0,15 m/s oder mehr
Es ist es die Pflicht eines Aufzugbetreibers sicherzustellen, dass alle zwei Jahre eine ordnungsgemäße Prüfung durchgeführt wird. Um sicherzustellen, dass eine Prüfung reibungslos abläuft, ist es wichtig, dass regelmäßig eine fachgerechte Aufzugswartung durchgeführt wird (Wie oft muss ein Aufzug gewartet werden?).
Was wird bei der Haupt- / Zwischenprüfung geprüft?
In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201, Teil 4 ist der Umfang der der Haupt- und Zwischenprüfung gemäß § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Während die Zwischenprüfung hauptsächlich Funktionsprüfung und die Sichtprüfungen aller wichtigen Aufzugskomponenten umfasst, ist die Hauptprüfung wesentlich umfangreicher: Bei der Hauptprüfung werden unter anderem die Funktion und Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen und das Notbefreiungssystem. Außerdem werden elektrische Messungen durchgeführt. Da für eine gründliche Prüfung von Aufzugsanlagen oft spezielle Werkzeuge oder Software Anwendungen benötigt werden, ist es in der Regel erforderlich, dass auch ein Servicetechniker des Aufzugswartungsunternehmens bei der Prüfung mit vor Ort ist.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Aufzugsprüfung kein Selbstläufer ist. Laut dem Anlagensicherheitsreport 2023 des TÜV waren nur 48,1 Prozent aller 2022 überprüften Aufzugsanlagen mängelfrei. 11,8 Prozent wiesen „erhebliche Mängel“ auf und 3.000 von 657.000 geprüften Fahrstühlen mussten sogar sofort stillgelegt werden.
Um einen störungsfreien Betrieb einer Aufzugsanlage zu gewährleisten, ist eine regelmäßige und fachgerechte Wartung unerlässlich (3 Faktoren für die Auswahl eines Partners für die Aufzugswartung).
Welche Folgen hat es, wenn ein Aufzug nicht erfolgreich abgenommen werden kann?
Wenn ein Aufzug nicht erfolgreich abgenommen werden kann, so muss dieser umgehend stillgelegt werden. Erst nachdem eine erfolgreiche Aufzugs Reparatur durchgeführt wurde und eine erneute Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, darf die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.
Darf eine Aufzugsprüfung verschoben oder die Prüffrist verlängert werden?
Ein Aufzugsbetreiber darf die vorgeschriebene Prüffrist weder eigenmächtig verlängern noch aussetzen. Nur„im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Prüffrist verlängern, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist (vgl. § 19 Abs. 6 BetrSichV)“ (Quellenverweis).
Was kostet die Hauptprüfung und Abnahme eines Aufzugs durch den TÜV oder die DEKRA?
Die genauen Kosten für eine Prüfung sind unterschiedlich und hängen auch davon ab, ob es sich um eine Haupt- oder Zwischenprüfung handelt. Wichtig zu beachten ist, dass die ZÜS im Falle von Problemen auch ein kürzeres Prüfintervall festlegen kann. Dies kann unter anderem notwendig sein, wenn Aufzüge nicht regelmäßig professionell gewartet werden. Die Auswahl eines kompetenten und zuverlässigen Wartungspartners ist daher sehr wichtig, um Kosten und auch potentielle Störungen und Ausfälle zu minimieren (Wie lange darf ein Aufzug außer Betrieb sein?)
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